Werden Güter im internationalen Verkehr befördert, so gilt - anders als im innerstaatlichen deutschen Verkehr - für jeden Verkehrsträger ein eigenes Regelungswerk: das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) mit seinem Anhang B (CIM), für die Binnenschifffahrt das Budapester Übereinkommen und für den Luftverkehr das Montrealer Übereinkommen. Vor diesem Hintergrund geht der vorliegende Beitrag der Frage nach, inwieweit diese vier Übereinkommen bei multimodalen Transporten die Beförderung mit anderen Verkehrsträgern in ihren Geltungsbereich einbeziehen. Dabei zeigt sich zum Beispiel, dass die CMR dies nur unter sehr engen Voraussetzungen tut, da der Lkw-Verkehr darauf angelegt ist, selbst "von Tür zu Tür" zu liefern, während COTIF und CIM berücksichtigen, dass der Schienenverkehr regelmäßig auf einen Vor- oder Nachlauf durch andere Verkehrsträger angewiesen ist.
Unimodale transportrechtliche Übereinkommen und multimodale Beförderungen
Transportrecht ; 35 , 1 ; 1-13
2012-01-01
13 pages
Article (Journal)
German
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