Bei einem Betriebsübergangs haben die Arbeitnehmer nach § 613a Absatz 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Monat Zeit, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber des Betriebs zu widersprechen. Diese Frist beginnt allerdings erst im Zeitpunkt der Unterrichtung über den Betriebsübergang, was bedeutet, dass das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer im Falle einer unterbliebenen oder nicht ordnungsgemäßen Unterrichtung nur durch das Rechtsinstitut der Verwirkung begrenzt wird. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in einer Reihe von Urteilen mit der Frage befasst, wann genau dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei wurde entschieden, dass insbesondere eine "Disposition" des Arbeitnehmers über sein Arbeitsverhältnis (also z. B. der Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit dem Erwerber) in der Regel zusammen mit einem gewissen Zeitablauf für die Verwirkung spricht. Der Autor setzt sich kritisch mit dieser Rechtsprechung auseinander.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Betriebsübergang: Rettungsanker Verwirkung des Widerspruchsrechts?


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 65 , 1 ; 50-53


    Publication date :

    2012-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang

    Löwisch, Manfred / Göpfert, Burkard / Siegrist, Carolin | IuD Bahn | 2007


    Der Rettungsanker

    Splet, Jürgen | SLUB | 1999



    Iveco-Produkte als Rettungsanker fuer Saurer

    Iveco,IT / Saurer,Arbon,CH | Automotive engineering | 1981