Die im März 2007 in Kraft getretene Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) setzt die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen gegen Lärmeinwirkungen um 5 dB auf Tages-Lärmexpositionspegel von 85 bzw. 80 dB herunter. Dies ist z. B. bei Eisenbahnfahrzeugführern (EFF) schwer einzuhalten, was laut LärmVibrationsArbSchV zum Tragen von Gehörschutz verpflichten würde. Allerdings ist das Tragen von Gehörschutz für die sichere Durchführung des Eisenbahnbetriebs, insbesondere im Streckendienst oder im Rangierdienst problematisch. Zwei Projekte sollten EVU bei der Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV unterstützen: Das Ziel des ersten ist es, praxistaugliche Empfehlungen zu technischen und organisatorischen Lärmminderungsmaßnahmen zusammenzustellen und des zweiten, ein Verfahren zur Auswahl und zum Einsatz von geeignetem Gehörschutz für EFF zu entwickeln. Es zeigte sich, dass genügend geeignete Gehörschützer auf dem Markt erhältlich sind, nur mangelt es noch an einem praxistauglichen Verfahren zur Durchführung einer Hörprobe.
Lärmexposition bei Eisenbahnfahrzeugführern
Neue Grenzwerte
2011-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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