Die Bundesregierung legte am 21. November 2011 die Eckpunkte für das neue Regulierungsgesetz vor. Bisher wurde nur der diskriminierungsfreie Zugang zum Fahrweg geregelt. Künftig gibt es diesen Anspruch auch für Rangierdienstleistungen. Geregelt werden zudem die Nutzungsentgelte, deren Grundlage die Kosten der effizienten Leistungserbringung (KeL) ist (die Entgelte dürfen die Kosten der effizienten Leistungserbringung, die bereits eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals beinhalten, nicht überschreiten). Die Regulierungsbehörde kann für eine Anreizregulierung über einen mehrjährigen Zeitraum Preissenkungen vorgeben. Neu ist auch der Effizienzgrundsatz. Gestärkt werden die Rechte der Bundesnetzagentur. Noch geht das ERegG in die Anhörung der Länder und Verbände, voraussichtlich Ende März 2012 wird das Bundesverkehrsministerium den Gesetzesentwurf ins Kabinett einbringen. Ende 2012 wird mit dem Inkrafttreten gerechnet.


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    Title :

    Mehr Rechte für Nutzer - mehr Aufsicht für Anbieter


    Subtitle :

    Eisenbahnen: Bundesregierung legt Eckpunkte für Regulierungsgesetz vor


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    2011-01-01


    Size :

    1 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German






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