Die Bundesregierung legte am 21. November 2011 die Eckpunkte für das neue Regulierungsgesetz vor. Bisher wurde nur der diskriminierungsfreie Zugang zum Fahrweg geregelt. Künftig gibt es diesen Anspruch auch für Rangierdienstleistungen. Geregelt werden zudem die Nutzungsentgelte, deren Grundlage die Kosten der effizienten Leistungserbringung (KeL) ist (die Entgelte dürfen die Kosten der effizienten Leistungserbringung, die bereits eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals beinhalten, nicht überschreiten). Die Regulierungsbehörde kann für eine Anreizregulierung über einen mehrjährigen Zeitraum Preissenkungen vorgeben. Neu ist auch der Effizienzgrundsatz. Gestärkt werden die Rechte der Bundesnetzagentur. Noch geht das ERegG in die Anhörung der Länder und Verbände, voraussichtlich Ende März 2012 wird das Bundesverkehrsministerium den Gesetzesentwurf ins Kabinett einbringen. Ende 2012 wird mit dem Inkrafttreten gerechnet.
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Eisenbahnen: Bundesregierung legt Eckpunkte für Regulierungsgesetz vor
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 65 , 145 ; 6
2011-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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