Bei Arbeiten in der Nähe von Fahrleitungsanlagen sind die Arbeiter elektrischen Gefährdungen ausgesetzt, die im Vorfeld durch entsprechende Schutzmaßnahmen abgewendet werden können. Der erste wichtige Schritt zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit ist die Gefährdungsbeurteilung sowie die Unterweisung der Beschäftigten in sicherheits- und gesundheitsgerechtem Verhalten. Außerdem müssen gemäß der DIN VDE 0105 entsprechende Sicherheitsregeln eingehalten werden, die im Beitrag näher erläutert werden: Regel 1: Freischalten der Fahrleitungen; Regel 2: Gegen Wiedereinschalten sichern; Regel 3: Spannungsfreiheit feststellen; Regel 4: Erden und kurzschließen sowie Regel 5: Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken. Es sind immer geeignete Ersatzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Rückstromführung durchzuführen und es müssen Arbeitsgrenzen sowie Schutzabstände festgelegt werden. Beim Einsatz von Baumaschinen ist die Betriebs- und Bauanweisung (Betra) zu beachten. Die Hub- und Schwenkbegrenzung funktioniert nur bei aufgegleisten Zweiwegefahrzeugen zuverlässig. Besonders beim Besteigen von Fahrzeugen ist das Freischalten und Erden der Oberleitung erforderlich.
Arbeiten in der Nähe von Fahrleitungsanlagen
EUKDialog ; 3 ; 5-9
2011-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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