Um das Unfallrisiko von im Gleisbereich von Eisenbahnen Beschäftigten zu minimieren, müssen das entsprechende Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das ausführende Unternehmen gut zusammenarbeiten bzw. die von den Arbeiten im Gleisbereich unterrichtete für den Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) muss die geeignete Sicherungsmaßnahme auswählen. Zugelassen sind folgende in der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeiten im Bereich von Gleisen" (BGV D33) festgelegten Sicherungsmaßnahmen: organisatorische Maßnahmen wie z. B. die Gleissperrung, Technische Einrichtungen wie z. B. "Feste Absperrungen" oder "Automatische Warnsysteme" sowie der Einsatz von Sicherungsposten, wobei die anderen genannten Sicherungsmaßnahmen vorrangig angewendet werden sollten. Denn die Postensicherung erfordert ständige Aufmerksamkeit und ist nur dann wirksam, wenn sich die Sicherungsposten regelrecht verhalten. Beachtet werden müssen auch die Allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Der Beitrag gibt einen Überblick über die Aufgaben von Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Bahnbetreiber bei Arbeiten im Gleisbereich sowie über die Auswahl der geeigneten Sicherungsmaßnahme.
Geeignete Sicherungsmaßnahme wählen
Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen
Sicherheitsreport Spezial ÖPNV/Bahnen ; 3 ; 2-4
2011-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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