Aufgrund der Klimaanlagenausfälle in den Fernverkehrszügen im Sommer 2010 und 2011 hat die DB AG ein mehrstufiges Konzept für das Zugpersonal ausgearbeitet, das u. a. Anweisungen zur Vermeidung von Überbesetzungen und zum Vorgehen bei Teilräumungen beinhaltet. Bei Temperaturen ab 25 ° C muss die Zentrale Transportleitung (ZTP) die Sommerstufe 1 und ab 34 ° C die verschärfte Stufe 2 angeben - vor der Fahrt ist dann zu prüfen, ob genügend Notfallwasser (Mineralwasserflaschen), Fahrgastrechtsformulare sowie Entschuldigungskarten an Bord sind. Fällt eine Klimaanlage aus oder ist gestört, dann muss der Zug ab 11:30 Uhr durch eine persönliche Ansprache der Fahrgäste (keine Lautsprecherdurchsage) geräumt werden bzw. es dürfen in der Zeit von 11:30 Uhr bis 24:00 Uhr keine Reisenden zusteigen. Je nach festgelegter Stufe gelten angepasste Besetzungsgrenzen. Wenn der maximal zulässige Besetzungsgrad erreicht ist, darf die Zugfahrt nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden bzw. das Zugpersonal hat in Rücksprache mit der ZTP eine Teilräumung einzuleiten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die detallierten Vorschriften für das Zugpersonal bei Ausfall der Klimaanlage im Sommer sowie über die Ermittlung des Besetzungsgrades.
Kein prima Klima
Wenn im Zug die Klimaanlage ausfällt
Eisenbahn Magazin ; 49 , 8 ; 28-29
2011-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
Zugpersonal , Notfallmanagement , Fernverkehr , Zugausfall , Klimaanlage , Reisekomfort , Störfall , Vorschrift , DB AG
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