Im Oktober 2009 wurden die europäischen "Road-Package-Verordnungen" erlassen, die überwiegend im Dezember 2011 in Kraft treten. Es handelt sich dabei um drei Verordnungen zum Güterkraftverkehr, die die Zulassung zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers und den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs bzw. des grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrs betreffen. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über diese Verordnungen, die z. B. die Berufszugangskriterien für Güterkraftverkehrsunternehmer konkretisieren und regeln, in welchem Umfang Beförderungen im Ausland im Anschluss an einen grenzüberschreitenden Transport zulässig sind. Ergänzend werden aktuelle Änderungen im deutschen Güterkraftverkehrsrecht geschildert: Außer den 2010 erfolgten Modifikationen des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), die z. B. den Datenschutz und die Bußgeldvorschriften betreffen, geht es dabei insbesondere um die Anpassung des GüKG an die oben genannten EU-Verordnungen.
Neue Entwicklungen im Güterkraftverkehrsrecht
Transportrecht ; 34 , 10 ; 353-356
2011-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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