Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich im November 2010 mit dem Fall einer Lettin befasst, die während ihrer Schwangerschaft als Geschäftsführerin einer lettischen Gesellschaft abberufen wurde. Die Frau wurde dabei als Arbeitnehmerin im unionsrechtlichen Sinne eingestuft, so dass eine wegen der Schwangerschaft erfolgte Abberufung unwirksam wäre. Diese Entscheidung hat in Deutschland großes Aufsehen erregt, da Geschäftsführerinnen hier (wie auch in Lettland) gewöhnlich nicht als Arbeitnehmerinnen angesehen werden und sich folglich auch nicht auf die entsprechenden Schutzvorschriften berufen können. Der vorliegende Beitrag stellt die Hintergründe der Entscheidung dar und analysiert ihre Auswirkungen, also zum Beispiel die Frage, ob für Geschäftsführer nunmehr auch andere arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen gelten. Zudem wird begründet, dass weiterhin die ordentlichen Gerichten und nicht die Arbeitsgerichte für Klagen gegen die Abberufung von Geschäftsführerinnen zuständig sind.
Arbeitnehmerschutz für Geschäftsführer?
Die Danosa-Entscheidung des EuGH und ihre Auswirkungen
Der Betrieb ; 64 , 40 ; 2262-2267
2011-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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