Vor dem Hintergrund der Aufgabe des Prinzips der Tarifeinheit, nach dem für jeden Betrieb nur ein Tarifvertrag galt, ist es vermehrt zur Gründung von Berufsgruppengewerkschaften (z. B. für das Bodenpersonal auf Flughäfen) gekommen. In einem Beschluss vom 5. Oktober 2010 hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun nochmals mit der Frage beschäftigt, welche Voraussetzungen eine neu gegründete Gewerkschaft erfüllen muss, damit sie ihre aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz resultierenden Aufgaben wahrnehmen und somit rechtlich als Gewerkschaft anerkannt werden kann. Der Entscheidung lässt sich entnehmen, dass im Gegensatz zu früher größerer Wert auf die Anzahl der Mitglieder (allgemein sowie in Schlüsselpositionen) gelegt wird als auf die bereits erzielten Tarifabschlüsse. Der vorliegende Beitrag beschreibt die einzelnen Merkmale einer Gewerkschaft und untersucht die Folgen des BAG-Beschlusses für Neugründungen sowie für den Wettbewerb der Gewerkschaften untereinander.
Zur Kontrolle der Tariffähigkeit neu gegründeter Gewerkschaften
Zugleich Anmerkung zu BAG vom 5.10.2010 - 1 ABR 88/09, DB 2011 S. 481
Der Betrieb ; 64 , 34 ; 1920-1922
2011-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
Gewerkschaft , Gründung , Rechtsprechung , Urteil , Mitglied , Tarifvertrag
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Aktuelles zur Tariffähigkeit neu gegründeter Gewerkschaften
IuD Bahn | 2014
|Springer Verlag | 2014
|Rationalisierung - Herausforderung an die Gewerkschaften
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1981
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