Dieser Beitrag beschäftigt sich mit aktuellen Entwicklungen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung. Aus der Gesetzgebung ist hier vor allem das Änderungsgesetz zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu nennen, das Missbrauch verhindern soll. Daher sieht es zum Beispiel neue Regelungen für den Fall vor, dass Stammarbeitnehmer entlassen und sodann zu schlechteren Bedingungen als Leiharbeitnehmer wiedereingestellt werden, und schränkt bisherige Privilegierungen für die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung ein. Ob diese sog. Personalführungsgesellschaften oder Konzernpersonalgesellschaften für ihre Tätigkeit einer Erlaubnis bedürfen, war auch Gegenstand mehrerer Gerichtsentscheidungen. Außerdem befasste sich die Rechtsprechung wiederholt mit der Frage, ob der Betriebsrat eine innerbetriebliche Ausschreibung der entsprechenden Stellen verlangen kann, bevor externe Leiharbeitnehmer eingesetzt werden.
Überlassung zur Arbeitsleistung - Neues aus Rechtsprechung und Gesetzgebung
Der Betrieb ; 64 , 26/27 ; 1520-1522
2011-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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