Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 8. Februar 2011 in Karlsruhe, dass der 2009 abgeschlossene Verkehrsvertrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) mit DB Regio NRW ungültig ist. Er enthielt eine Verlängerung des 2018 auslaufenden Vertrages um fünf Jahre und bot damit die Option für DB Regio, bis 2023 die S-Bahn-Strecken im VRR-Gebiet ohne vorherige Ausschreibung zu günstigen Bedingungen weiter zu betreiben, wogegen Abellio Rail NRW (Tochterunternehmen der im besitz der NS befindlichen Abellio) legte dagegen Beschwerde ein und stellte grundsätzlich die Frage, ob die zuständigen Behörden weiterhin zwischen Direktvergabe und öffentlicher Ausschreibung wählen dürften. Das BGH entschied, dass es nur noch in Ausnahmefällen ohne Ausschreibung geht und erklärte den VRR-Vertrag für ungültig. Die Begründung dafür ist im Beitrag nachzulesen. Als Folge davon muss DB Regio bei den rund 30 in den nächsten Jahren anstehenden Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen mit einigen Marktanteilsverlusten rechnen. Wie sich DB AG, Politiker, bestimmte Anwaltskanzleien, Vertreter der Presse und der VDV-Präsident zu den Folgen dieses Urteils äußern und wie sie agieren, das wird vom Autor zusammenfassend dargestellt.
BGH-Urteil schließt Direktvergaben im SPNV künftig nahezu au
Eisenbahn-Kurier ; 45 , 4 ; 7
2011-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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