Mit dem Bau von Schnellfahrstrecken und längerer Tunnel - länger als 1000 m - ergab sich die Notwendigkeit die Sicherheitsvorgaben für Eisenbahntunnel zu verschärfen. Zu diesem Zweck trat am 1. Juli 1997 die vom EBA erlassene und in Zusammenarbeit mit den beteiligten Bundesländern und den Berufsfeuerwehren erarbeitete Richtlinie "Anforderungen an den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln" in Kraft. Die Umsetzung der darin festgelegten verschärften Sicherheitsanforderungen ist laut Aussage vom damaligen DB-Netz-Vorstand richtig teuer. Seit der Bahnreform 1994 ist die DB AG zusätzlich den Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzen der Bundesländer unterworfen, was zur Folge hat, dass bahnfremde Hilfsdienste für den Einsatz im Bahnbereich geschult werden müssen. Das durch die o. g. Richtlinie eingeführte vierteilige Sicherheitskonzept umfasst vorbeugende Maßnahmen, ereignismindernde Maßnahmen, Selbstrettung und Fremdrettung, wobei unterschieden wird zwischen den Maßnahmen für kurze Tunnel mit Längen von 500 bis 1000 m, lange mit mehr als 1000 m und sehr langen Tunnel bis neuerdings 20.000 m. Der Autor erläutert, was die vier Bestandteile des Sicherheitskonzeptes beinhalten und auch wie bestehende Tunnel nachgerüstet werden können.
Teure Tunnel
Sicherheit hat ihren Prei
Eisenbahn Magazin ; 49 , 4 ; 26-29
2011-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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