Der am 15.12.2010 beschlossene Regierungsentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) soll der Umsetzung einer EG-Richtlinie dienen und Missbrauch verhindern. Die geplanten Änderungen umfassen z. B. eine Ausweitung der Erlaubnispflichtigkeit der Arbeitnehmerüberlassung auf gemeinnützige Institutionen und die Klarstellung, dass die Arbeitnehmerüberlassung "vorübergehend" erfolgt. Weiterhin werden die Privilegien für die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung eingeschränkt, und beim Gleichbehandlungsgebot soll die Ausnahme für zuvor arbeitslose Leiharbeitnehmer entfallen. Vor dem Hintergrund des Falls "Schlecker" will der Entwurf außerdem verhindern, dass bisherige Stammarbeitnehmer zu schlechteren Bedingungen als Leiharbeitnehmer weiterbeschäftigt werden. Um das zu erreichen, soll in derartigen Fällen die sog. Tariföffnungsklausel nicht eingreifen, so dass die bisherigen Arbeitsbedingungen fortgelten.
Die geplanten Änderungen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung
Der Betrieb ; 64 , 7 ; 414-420
2011-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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