Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sowie der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) informieren, dass Eisenbahnunternehmen in Deutschland, die bereits eine bis Jahresende gültige "alte" Sicherheitsbescheinigung haben und eine "neue" beantragt haben, auch über den Jahreswechsel hinaus am nationalen Schienenverkehr teilnehmen, Dies gelte auch für Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland, die in Deutschland fahren. Probleme bereitet den Bahnen der Nachweis eines Sicherheitsmanagementsystems. Diese Maßnahme soll Abhilfe verschaffen, da die Anträge sich beim EBA stauen und die Ausgabe neuer Sicherheitsbescheinigungen zögerlich verläuft. Siehe auch I1068862 und I1069095.
Züge können über Jahreswechsel weiter rollen: Bundesverkehrsministerium, VDV und EBA finden unbürokratische Übergangslösung/Der Kopf: Die Frau, welche die Räder am Rollen hält
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 64 , 150 ; 1
2010-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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