Deutsche Eisenbahnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind und noch keine neue Sicherheitsbescheinigung vom Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben, werden vom Jahreswechsel an im Ausland nicht mehr fahren können. Betroffen sind schätzungsweise 10-20 Bahnen. Der Unterschied zwischen der alten und der neuen Sicherheitsbescheinigung besteht im Wesentlichen darin, dass die Bahnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sein wollen, ein Sicherheitsmanagementsystem einzurichten haben, das den Vorgaben der EU-Richtlinie 2004/49 entspricht, die am 21.04.2007 in das deutsche Recht übernommen wurde. Dem EBA lagen 340 Anträge vor, davon 40 mit Zulassung des SMS. Bisher sind in der Datenbank der Europäischen Eisenbahnagentur nur zwei Sicherheitsbescheinigungen aus Deutschland gemeldet: von der IGT Inbetriebnahmegesellschaft und der Vogtlangbahn. Auch der im alpenquerenden Verkehr tätige Dienstleister Lokomotion gehört zu diesem Kreis. Siehe auch I1068862.
Rotes Licht für international tätige Bahnen
Probleme mit Sicherheitsbescheinigungen machen Grenzen undurchlässig
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 64 , 152 ; 2
2010-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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