Für die Durchführung von außergwöhnlichen Transporten (aT) gelten besondere betriebliche und/oder technische Bedingungen. Als "außergewöhnlich" bezeichnet werden z.B. Lademaßüberschreitungen, übergroße Fahrzeuge, Schwerwagen und sonstige Transporte mit Besonderheiten. Im Beitrag werden die Bedingungen für die Durchführung der genannten außergewöhnlichen Transporte erläutert und es wird auf die Arbeitsabläufe von der Beförderungsanmeldung über die Beförderungsbedingungen, Beförderungshindernisse und das Beförderungsangebot bis zur Beförderungszusage eingegangen.
Außergewöhnliche Transporte
Durchführungsbedingungen
Deine Bahn ; 38 , 11 ; 36-40
2010-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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