Das vom Bundestag im Jahr 2007 beschlossene Umweltschadensgesetz birgt für die Güterverkehrsunternehmen zusätzliche (finanzielle) Risiken, die entsprechend abgesichert werden sollten. Denn laut Umweltschadensgesetz ist bei einem Umweltschaden der Verantwortliche dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen bzw. den eingetretenen Schaden zu beseitigen (Sanierungspflicht ohne Begrenzung von Sanierungskosten). Der Beitrag wendet sich deshalb an die Transportunternehmen und gibt entsprechende Tipps, wie Risiken künftig besser eingeschätzt bzw. beurteilt werden können. Diese Risiken sollten als Deckungsvorsorge in die bestehenden Haftpflichtversicherungen einbezogen werden.
Haftungsrisiken für Güterbahnen durch das Umweltschadensgesetz
Auswirkungen des neuen Gesetzes auf Verkehrsunternehmen
Liability risks for cargos in consequence of the Environmental Damages Act
Güterbahnen ; 9 , 2 ; 39-41
2010-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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