Dieser Beitrag ergänzt einen früheren Aufsatz des Autors zum "Fall Schlecker" (DB 2010 S. 672, I1066670). So scheint der Abschluss eines neuen Tarifvertrags der allgemeinen Tarifflucht - also dem Bestreben, Mitarbeiter unter Tarif zu bezahlen - der Drogeriekette erstmal Einhalt geboten zu haben. Ein Aspekt des Falles, der besondere Aufmerksamkeit geweckt hatte, ist jedoch nicht abschließend gelöst: Schlecker hatte Stammmitarbeiter entlassen und sie sodann über eine konzerneigene Zeitarbeitsfirma zu schlechteren Konditionen weiterbeschäftigt. Zwar enthalten die Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche neuerdings Klauseln, dass Leiharbeitnehmer bei einer Weiterbeschäftigung an ihrem früheren Arbeitsplatz nur dann weniger Lohn als die Stammarbeitnehmer erhalten dürfen, wenn Zeitarbeitsfirma und Entleiherbetrieb nicht zum selben Konzern gehören. Das schützt die Leiharbeitnehmer jedoch nicht, wenn die Überlassung an den bisherigen Arbeitgeber durch eine konzernfremde Zeitarbeitsfirma erfolgt.
Der "Fall Schlecker": Risiken und Fernwirkungen einer erfolgreichen Gewerkschaftskampagne
Der Betrieb ; 63 , 24 ; 1350-1351
2010-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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