Am 07.05.2009 fand in Dortmund ein Workshop der Forschungsstelle für deutsches und internationales Eisenbahnrecht (FER) zur Verordnung 1370/2007 statt. Von besonderer Bedeutung für daran beteiligte Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen sind die vergabe- und beihilfenrechtlichen Vorgaben der Verordnung, die den Schwerpunkt des Referats von Stefan Karnop und der darauf folgenden Diskussion war. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Verordnung dem Zweck dient, den ÖPNV-Dienstleistungsmarkt im Rahmen des EG-Binnenmarktes zu öffnen. Sie regelt öffentliche Aufträge im Falle eines Marktversagens im ÖPNV in vergaberechtlicher- und beihilfenrechtlicher Hinsicht. Dabei bindet sie öffentlich-rechtliche Ausgleichszahlungen in das EG-Beihilfenrecht ein und regelt die förmliche, transparente, offene und faire Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (Ausnahmen bestehen für bestimmte Finanzierungsformen, z. B. Wittenberger Modell). Ergänzend formuliert die Verordnung inhaltliche Mindestvorgaben für öffentliche Dienstleistungsaufträge sowie allg. Vorschriften. Es finden sich Regeln zur Berechnung der Höhe der Ausgleichsleistungen. So kann die Verordnung Klarheit schaffen, wo die Interpretation der einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen uneinheitlich ist. Die Diskussionen während des Workshops haben aber auch gezeigt, dass sich auch neue Fragestellungen ergeben. Die Entwicklung der Rechtsprechung sollte deshalb verfolgt werden.
Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Workshop der FER zur Verordnung (EG) 1370/2007
Verkehr und Technik ; 63 , 1 ; 29-31
2010-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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