Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 22. September 2009, dass DB Netz AG nicht nur die zum Fahrplanwechsel 2004/05 eingeführten Sondertrassenzuschläge und die zum Fahrplanwechsel 2007/08 eingeführten 2,5-fachen Stornierungsentgelterhöhungen sondern auch die Zinsen auf die unrechtmäßig erhobenen Entgelte zurückzuerstatten. Die Entscheidungen sind rechtskräftig und stärken die Position insbesondere kleinerer EVUs. Die Rückzahlung der Sondertrassenzuschläge und der erhöhten Stornierungsentgelte konnte bereits vorher aufgrund von Urteilen anderer Gerichte gefordert werden, neu ist das Recht auf Rückforderung der mit diesen Beträgen erwirtschafteten "Sparzinsen", wobei von einer zinsbringenden Anlage der Beträge durch DB Netz ausgegangen wird.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Zinsen sind herauszugeben


    Subtitle :

    DB Netz muss "Nutzungen" aus zu Unrecht erhobenen Forderungen erstatten


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    2009-01-01


    Size :

    1 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Noch sind die Zinsen niedrig

    Online Contents | 1998


    Zinsen im innerbetrieblichen Rechnungswesen

    Männel, Wolfgang | IuD Bahn | 1998


    Gute Sicherheit, niedrige Zinsen - Kreditsicherheiten

    Vetter,M. | Automotive engineering | 2007