Zum 20. Januar 2009 tritt die vom Europäischen Parlament berabschiedete Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Produkten ("Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals", kurz GHS) in Kraft. Aus der GHS-Verordnung, die sich auf einen Beschluss der Vereinten Nationen (UN) bezieht, ergeben sich für die betreffenden Unternehmen und die Beschäftigten zahlreiche Neuerungen und eine Phase unterschiedlicher Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Die globale Vereinheitlichung von Einstufungskriterien, Kennzeichnungselementen und Sicherheitsdatenblatt ist das zentrale Ziel der neuen Verordnung, die insbesondere für die Vergabe der Kennzeichnung von Gefahrstoffen (neue Piktogramme) verschärfte Kriterien festlegt. Die Regelungen der GHS-verordnung für reine Stoffe sind ab 1. Dezember 2010 und für Gemische (Zubereitungen) ab 1. Juni 2015 anzuwenden. Die Kernpunkte des GHS-Systems werden im beitrag vorgestellt.
Neue Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Global Harmonisiertes System (GHS)
EUKDialog ; 3 ; 5-7
2009-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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