Nach langer Diskussion wurde das nationale Vergaberecht umfassend novelliert. Mittelständische Interessen werden stärker berücksichtigt und es sind soziale, umweltbezogene und innovative Anforderungen durch die Auftraggeber definierbar. Außerdem werden Aspekte der kommunalen Zusammenarbeit berücksichtigt. Die Novellierung dient außerdem einer größeren Rechtssicherheit und der Gleichstellung von Vergabeverfahren öffentliche rund privater Unternehmen. Vier Regelungsmaterien wurden reformiert: das Kartellvergaberecht (vierte Abschnitt des Gesetztes gegen Wettbewerbbeschränkungen GWB, die Vergabeverordnung (VgV), die Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A. Der Beitrag gibt eine aktuelle Übersicht. Die Autorin ist Rechtsanwältin für Vergabe-, Wettbewerbs- und Kartellrecht beim VDV.
Das neue Vergaberecht: Was lange währt, wird endlich gut. Oder?
Bus & Bahn ; 43 , 9 ; 16-18
2009-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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