Die neue Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, und Binnenschifffahrt (GGVSEB) wurde im Bundesrat beschlossen und wird demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherigen getrennten Richtlinien für die einzelnen Verkehrsträger und die über die Bestellung und berufliche Befähigung von Sicherheitsberatern und gilt europaweit. Sie regelt die Zuständigkeiten, Pflichten des Absenders, Verladers, Beförderers und Empfängers, die Prüfungen und Ausnahmeregelungen. Sie stellt auch die Beziehungen zu den ADR, RID und ADN her. Begriffe werden eindeutig und verbindlich bestimmt. Es werden einige grundlegende Änderungen genannt und einzelne wichtige Regelungen hervorgehoben, dabei die Übersicht in tabellarischer Form gegeben.
Verschlankt und dennoch dicker
Mit der neuen GGVSEB gibt es eine einzige Verordnung für drei Verkehrsträger
Gefährliche Ladung ; 54 , 6 ; 25-29
2009-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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