Als Hauptbestandteil der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge fasst die ArbMedVV vom 18.12.2008 viele in verschiedenen Arbeitsschutzvorschriften enthaltene Regelungen zusammen. Damit gibt sie eine rechtsverbindliche gemeinsame Basis für die medizinische Sekundärprävention in der betrieblichen Praxis. Mit der Verordnung werden außerdem Doppelregelungen, die zwischen dem Regelwerk der Berufsgenossenschaften, insbesondere BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge", und den staatlichen Vorschriften bestanden, aufgehoben und Inkompatibilitäten ausgeräumt.
ArbMedVV aus der Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Praxis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Sicherheitsingenieur ; 40 , 6 ; 20-26
2009-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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