Die Absicherung von Arbeiten im Gleisbereich ist in Deutschland durch verschiedene Vorschriften geregelt. Der gesetzliche Rahmen und die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger EUK und BG BAU werden ergänzt durch die Konzernrichtlinien der DB AG und die Richtlinien des VDV oder der Infrastrukturbetreiber. Besonders wird im Beitrag auf Beeinträchtigungen bezüglich der Wahrnehmung akustischer Warnungen eingegangen.
Sicherung des Bedienpersonals von gleisgebundenen Großmaschinen
BauPortal ; 121 , 7 ; 392-393
2009-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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