Am 23.09.2009 wird in Rotterdam das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über die internationale Beförderung von Gütern ganz oder teilweise auf See" (Rotterdam Rules) zur Harmonisierung des zersplitterten internationalen Seehandelsrecht von den ersten Staaten unterzeichnet. Die Regelungen zur Haftung werden modernisiert und die Rotterdam Rules sind grundsätzlich "door-to-door" anwendbar, wenn ein Streckenabschnitt als internationaler Seetransport durchgeführt wird; hinsichtlich CMR und CIM gibt es eine Kollisionsregelung. Die elektronische Transportabwicklung und vertraglich geregelte Abweichungen bei der Haftung sind möglich. Dem Artikel ist der Beitrag "16 Nationen unterschreiben" von Anna Tille/Bernhard Hector aus der DVZ 115/2009, S. 1 beigefügt, welcher über die Unterschrift der ersten 16 Nationen berichtet, zu denen die USA und Länder Europas und Afrika gehören, während Deutschland den Vertrag vorerst nicht unterzeichnen will.
Staaten treffen sich zur Unterzeichnung
Spezial: Rotterdam Rule
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 63 , 112 ; 12
2009-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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