Hohe Lärmbelastungen, ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit, verursachen nicht nur dauerhaft Hörschäden, sondern können auch Störungen des Herz-Kreislauf-Systems oder des Magen-Darm-Traktes hervorrufen. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass die Unternehmen eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen einschließlich der möglichen Gefährdungen durch Lärm vornehmen müssen, d.h. Lärmprävention betreiben müssen (siehe Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung). Der Beitrag beschreibt die Grundlagen der Lärmprävention und geht auf die Pflichten der Unternehmen hinsichtlich Gefährdungsbeurteilung, Information und Unterweisung sowie Gehörschutz ein. Am Beispiel des Instandhaltungszentrums Getriebe (IZG) Chemnitz der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH werden die Lärmschutzmaßnahmen (Lärmminderungsprogramm) in der betrieblichen Praxis erläutert.
Weniger Lärm - gesünder für alle
EUKDialog ; 2 ; 18-20
2009-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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