Die auch als Rürup-Rente bezeichnete Basisrente wird steuerlich durch Abzugsmöglichkeiten für die Vorsorgeaufwendungen gefördert. Seit 2006 können die Basisrentenverträge außer von Versicherungsunternehmen z. B. auch von Banken und Kapitalanlagegesellschaften angeboten werden. Hiervon haben insbesondere Investmentfonds Gebrauch gemacht, doch bestehen Zweifel, ob die fondsbasierten Rentenverträge wirklich die Voraussetzungen des Paragrafen 10 Absatz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) für die steuerliche Abzugsfähigkeit erfüllen. Der vorliegende Beitrag verneint diese Frage, da die geforderte lebenslange Leibrente nur von Versicherungsunternehmen gewährt werden kann.
Die Basis- oder "Rürup"-Rente ohne Versicherungsvertrag - ist der rechtliche Rahmen belastbar?
Der Betrieb ; 62 , 16 ; 812-818
2009-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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