Die komplett überarbeitete Technische Regel für Gefahrstoffe "Dieselmotoremissionen" (TRGS 554) hat zum Ziel, die Konzentration an Dieselmotoremissionen (DME) und anderen Abgaskomponenten, wie z. B. CO, NO, CO2 und NO2, insbesondere in geschlossenen Arbeitsbereichen zu minimieren. Die stark gestraffte TRGS 554 gilt für Arbeitsplätze, an denen Abgase von Dieselmotoren in der Luft auftreten können - auch bei Verwendung von z. B. Rapsölmethylester oder anderen alternativen Kraftstoffen. Der Beitrag stellt vor, was sich in der Gefährdungsbeurteilung, der Informationsermittlung und bei den Schutzmaßnahmen in der überarbeitetn TRGS 554 geändert hat und wie dies in Verkehrsunternehmen umgestzt wird. Eine Minimierung der DME-Exposition und anderer Abgaskomponenten nach dem Stand der Technik sthet dabei an erster Stelle. Die inzwischen bei vielen Verkehrsunternehmen eingesetzten Abgasnachbehandlungssysteme in der gesamten Fahrzeugflotte führte zu einer Senkung der DME-Exposition in Werkstattbereichen auf 1/10 des alten Grenzwertes von 0,1 mg/m³. nach der neuen TRGS muss eine DME-Konzentration von 0,05 mg/m³ unterschritten werden.
Gesundheitsschutz in Verkehrsunternehmen: TRGS 554 "Dieselmotoremissionen" neu gefasst
Das Warnkreuz ; 2 ; 6-7
2009-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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