Das Kündigungsschutzgesetz legt fest, wann eine Massenentlassung z. B. gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und dem Betriebsrat Informationspflichten auslöst. Nicht ausdrücklich geregelt ist hingegen, unter welchen Voraussetzungen das Bevorstehen von Entlassungen bei einer börsennotierten Gesellschaft eine Insiderinformation darstellt, die als Ad-hoc-Meldung veröffentlicht werden muss. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob die Entlassungen geeignet sind, den Aktienkurs des Unternehmens erheblich zu beeinflussen. Daher spielen z. B. die Aufwendungen für etwaige Sozialpläne, aber auch die Positionen der betroffenen Arbeitnehmer eine Rolle.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Die ad-hoc-pflichtige Massenentlassung


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 62 , 12 ; 607-609


    Publication date :

    2009-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German