In der EU-Richtlinie 2003/10/EG wird gefordert, dass die Tages-Lärmexpositionspegel ("unterer Auslösewert"=80 dB (A) und "oberer Auslösewert"= 85 dB (A)) "unter keinen Umständen" überschritten werden dürfen. Ab 85 dB (A) muss der Arbeitgeber den entsprechend exponierten Arbeitnehmer zum Tragen eines Gehörschutzes verpflichten. Bisher fehlen allerdings Geräte, die die Lärmexposition hinter dem Gehörschutz personenbezogen (individuell) überwachen können. Mitarbeiter des Fachgebietes Biomechatronik der Universität Ilmenau haben in Zusammenarbeit mit weiteren Fachleuten ein Personalisiertes Miniaturisiertes Lärm-Dosimeter (PMD) entwickelt, mit dem eine Messung der tatsächlichen Lärm-Immission in situ und eine personenbezogene Risikoanalyse entsprechend der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung durchgeführt werden kann. Zielsetzung, Messkonzept und Umsetzung des PMD werden ausführlich beschrieben. Mit dem PMD können neben der ortsbezogenen Risikobewertung auch eine personenbezogene und individuelle Risikobewertung sowie eine auf Messdaten basierte Auswahl und Kontrolle des Gehörschutzes durchgeführt werden.
Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm im Sinne der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung mithilfe Personalisierter Miniaturisierter Lärm-Dosimeter (PMD)
Protection of employees against noise by Personalized Miniaturized Dosimeters (PMD) according to German legal rule
Lärmbekämpfung ; 4 , 3 ; 116-121
2009-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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Neuartige- Schalldämpfer: Lärm gegen Lärm
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