Im Hinblick auf eine neue EG-Richtlinie zum Ort der Dienstleistung wurde das deutsche Umsatzsteuergesetz mit Wirkung zum 1.1.2010 geändert. Demnach ist der durch Leistungen an Nichtunternehmer erzielte Umsatz grundsätzlich weiterhin am Ort des leistenden Unternehmens zu versteuern, während bei Leistungen an Unternehmer künftig der Sitz des Leistungsempfängers den für die Umsatzsteuer maßgeblichen Leistungsort darstellt. Für Beförderungs- und zahlreiche weitere Dienstleistungen bestehen allerdings Sonderregelungen. Ergänzend wurden auch neue Meldepflichten für deutsche Unternehmer eingeführt, deren Leistungen von in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässigen Empfängern zu versteuern sind.
Neuregelung der Besteuerung von Dienstleistungen ab 1.1.2010
Der Betrieb ; 62 , 9 ; 419-423
2009-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
RECHT - Der Countdown läuft - Änderungen für Seeversender ab 1.1.2010
Online Contents | 2009