Das internationale Transportrecht beschränkt die Haftung des Beförderers fast durchgehend auf bestimmte Höchstsummen. Diese Praxis ist im Güterverkehr allgemein anerkannt, während im Personenverkehr vermehrt Bedenken dagegen vorgebracht werden. Das hat bislang nur im Lufttransportrecht zur Einführung einer nahezu unbegrenzten Haftung für Personenschäden geführt, doch wurde im November 2005 eine EG-Verordnung vorgeschlagen, die die Haftung des See- und Binnenschiffsbeförderers gegenüber den Reisenden verschärfen soll. Der vorliegende Beitrag untersucht die möglichen Folgen dieser Verordnung für die Binnenschifffahrt und setzt sich mit den von dieser Branche erhobenen Einwänden auseinander. Ergänzend wird die Bedeutung der vorgeschlagenen Verordnung für die Reiseindustrie, also insbesondere für die Kreuzschifffahrt, erörtert.
Haftung bei der Personenbeförderung
Rechtliche Entwicklungen im Bereich der internationalen Personenbeförderung
Transportrecht ; 32 , 4 ; 162-167
2009-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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