Die Genehmigung für ein EIU wird nach § 6 AEG erteilt, die keine Zustimmung des Eigentümers der Infrastruktur und keinen Miet- bzw. Pachtvertrag voraussetzt. Wenn für eine Strecke eine eisenbahnrechtliche Widmung besteht, kann also in der Regel der Betrieb der Eisenbahninfrastruktur auch gegen den Willen des Eigentümers fortgesetzt werden. Dieser kann die Beschränkung nur über eine Freistellung (Entwidmung) des Grundstücks gemäß § 23 AEG beseitigen, die allerdings an enge Voraussetzungen geknüpft ist, zu denen meist die Streckenstilllegung nach § 11 AEG und der dauerhafte Ausschluss einer möglichen Nutzung in Zukunft gehören.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Erhalt und Reaktivierung von Eisenbahninfrastruktur - gegen den Willen des Eigentümers?


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    2009-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Handbuch Eisenbahninfrastruktur

    Fendrich, Lothar ;Fengler, Wolfgang | SLUB | 2019


    Handbuch Eisenbahninfrastruktur

    Springer-Verlag GmbH | TIBKAT | 2019


    Handbuch Eisenbahninfrastruktur

    Fendrich, Lothar | SLUB | 2013


    Handbuch Eisenbahninfrastruktur

    Fendrich, Lothar | TIBKAT | 2013