Um in Österreich eine Deregulierung des Schienenverkehrsmarktes vorantreiben zu können, steht zunächst das Erarbeiten verbindlicher Rechtsvorschriften auf dem Arbeitsprogramm der Sektion IV des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie für die Jahre 2009 und 2010, wie die Verordnung über genehmigungsfreie Bauvorhaben und Bauvorhaben an Schienenfahrzeugen, die Novelle der Schienenfahrzeuglärmzulässigkeits-Verordnung oder die Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen, ebenso die Novelle der Eisenbahnkreuzungsverordnung. Auf Gesetzesebene wird es zum Jahresende 2009 eine Novelle des Eisenbahngesetzes aufgrund des 3. Eisenbahnpaktes der EU geben, in dessen Mittelpunkt der EU-weite Lokomotiv-Führerschein und die völlige Liberalisierung des Schienenpersonenverkehrsmarktes (einschließlich der Zulassung der Kabotage und die Rechte und Pflichten der Fahrgäste) stehen. Als Sektionschef im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und Leiter der Sektion IV mit den Bereichen Eisenbahnen, Schifffahrt und Verkehrs-Arbeitnehmerschutz sprach Gerhard Gürtlich in diesem Interview über die Liberalisierung im Schienenverkehr, den Bedarf nach Regulierung und künftige Forschungsagenden in seinem Bereich.
Vor der Deregulierung muss eine Regulierung stattfinden
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 58 , 3 ; 128-129
2009-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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