Auch nach nun fast zwei Jahren seit der Umsetzung der europäischen Sicherheitsrichtlinie (2007), in der der Gesetzgeber mit dem Sicherheitsmanager eine Alternative zum Eisenbahnbetriebsleiter als Verantwortlicher für das Sicherheitsmanagementsystem und dessen Umsetzung anbietet, ist noch vieles ungeklärt. Ein Eisenbahnunternehmen, das einen bestätigten Eisenbahnbetriebsleiter hat, braucht kein Sicherheitsmanagementsystem nachzuweisen - ausgenommen es ist ein Unternehmen, das grenzüberschreitend tätig. Dann müssen alle wichtigen Elemente des Sicherheitsmanagementsystems dokumentiert werden. Ersetzt man den Eisenbahnbetriebsleiter durch den Sicherheitsmanager, so stellt sich die Frage, ob gewährleistete ist, dass der Sicherheitsmanager auch fachlich dazu in der Lage ist. Während der Eisenbahnbetriebsleiter nach der Eisenbahnbetriebs-Prüfungsverordnung (EBPV) geprüft und von der Eisenbahnaufsichtsbehörde bestätigt ist, bestehen für den Sicherheitsmanager keine gesetzlichen Vorschriften für die Ausbildung und Ausübung der Tätigkeit. Die Verantwortung (für Auswahl, Einsatz und Überwachung) liegt beim Eisenbahnunternehmen. Diese und andere Aspekte beleuchtet der Beitrag.


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    Title :

    Öffentlicher Eisenbahnbetriebsleiter versus Sicherheitsmanager


    Subtitle :

    Wer soll künftig für die Sicherheit in Eisenbahnunternehmen sorgen?


    Additional title:

    Public railway operations manager versus safety manager



    Published in:

    Publication date :

    2009-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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