Ab 01.05.2009 dürfen Unternehmen aus Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Lettland, Litauen und Estland im Zuge der Marktöffnung Kabotageverkehre in allen übrigen EU-Staaten zeitweilig betreiben. Ab 01.01.2012 folgen Bulgarien und Rumänien. Noch gibt es keine einheitliche EU-Kabotageregelung, so dass die nationalen Bestimmungen sehr unterschiedlich ausfallen; in Deutschland sind innerhalb von sieben Tagen drei Kabotagebeförderungen im Anschluss an einen grenzüberschreitenden Transport erlaubt. Angesichts der Kostenvorteile in den neuen EU-Ländern ist mit einem verschärften Wettbewerb zu rechnen.
Wettbewerb wird schärfer
trans aktuell ; 2 ; 1
2009-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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