Die ab Dezember 2009 geltende Rom-I-Verordnung regelt, welchem nationalen Rechtssystem grenzüberschreitende Beförderungsverträge unterliegen, doch spielt im Seeverkehr das Konnossement eine weitaus wichtigere Rolle als der Beförderungsvertrag. Konnossemente sind ausweislich der Erwägungsgründe des Verordnungsgebers als handelbare Wertpapiere anzusehen und liegen damit außerhalb des Geltungsbereichs der Rom-I-Verordnung, sofern die fragliche Verpflichtung gerade aus der Handelbarkeit entstanden ist. Der vorliegende Beitrag untersucht, wann diese Voraussetzung erfüllt ist und wie sich in diesem Fall das anwendbare Rechtssystem ermitteln lässt.
Konnossemente und die Rom I-VO
Transportrecht ; 31 , 11/12 ; 417-428
2008-01-01
12 pages
Article (Journal)
German
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Konnossemente mit Paramount-Klausel und neues deutsches Recht
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