Das am 5. November 2008 in Kraft getretene Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) legt die Zahl der künftigen gewerblichen Unfallversicherungsträger fest; die Anzahl soll bis Ende 2009 durch Fusionen von 23 auf 9 reduziert werden. Die BG BAHNEN beabsichtigt aus diesem Grund ein Zusammengehen mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zum 1. Januar 2010, was inzwischen vom Bundesversicherungsamt (BVA) genehmigt wurde. Ein neues System zum Ausgleich der Rentenlasten der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der so genannte Überaltlastenausgleich, wurde von den Selbstverwaltungsgremien des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) erarbeitet, er ersetzt das bisherige Ausgleichsverfahren. Änderungen, die sich durch das UVMG ergeben, wie geänderte Entgeltnachweise der Unternehmen und Neuregelungen im Betriebsprüfdienst, werden im Beitrag übersichtlich dargestellt.
UVMG in Kraft getreten: Reform der Gesetzlichen Unfallversicherung
Das Warnkreuz ; 4 ; 4-5
2008-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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