Der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) obliegt die Aufgabe, einheitliche Sicherheitsziele und Sicherheitsmethoden für Europa festzulegen. Der Beitrag widmet sich dem Nachweis "Mindestens gleiche Sicherheit" durch Vergleich mit einem Referenzsystem als eine von drei zulässigen Vorgehensweisen für die Definiton und den Nachweis von Sicherheitsanforderungen. Es wird zunächst das Prinzip "Mindestens gleiche Sicherheit" (MGS) erläutert und dann untersucht wie es bei quantitativen, semi-quantitativen und empirischen Nachweisen angewendet werden kann. Dazu wird exemplarisch folgendes Fallbeispiel diskutiert: ein neues technisches System soll auf Grundlage der CENELEC-Normen EN 50126 ff. entwickelt werden, die festlegen, dass jeder Gefährdung H qualitative und quantitative Sicherheitsanforderungen zugrundeliegen, letztere z.B. in Form einer Tolerable Hazard Rate (THR). Der Nachweis von Sicherheitsanforderungen kann analytisch (A) oder empirisch (E) erfolgen. Daraus ergeben sich die vier Kombinationen AA, EA, AE und EE, die anhand eines Beispiels näher betrachtet und ausgewertet werden. Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst.


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    Title :

    Nachweis mindestens gleicher Sicherheit gegenüber Referenzsystemen


    Additional title:

    Demonstration of at least the same level of safety compared to reference system



    Published in:

    Signal+Draht ; 100 , 12 ; 39-43


    Publication date :

    2008-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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