Wird ein Unternehmen, in dem die betriebliche Altersversorgung über eine so genannte Unterstützungskasse durchgeführt wird, dergestalt veräußert, dass ein Betriebsübergang vorliegt, so wandelt sich die bisherige Versorgungszusage kraft Gesetzes in eine Direktzusage des Erwerbers um, da die Unterstützungskasse nicht automatisch auf ihn übergeht. Allerdings ist eine rechtsgeschäftliche Übertragung der Unterstützungskasse möglich, wenn der Erwerber diese fortführen will. Dabei stellt sich dann die umstrittene Frage, ob die Unterstützungskasse auch für die Ansprüche der nicht zum Erwerber wechselnden Arbeitnehmer zuständig bleibt.
Die Unterstützungskasse bei Betriebsübergang und Unternehmenskauf
Der Betrieb ; 61 , 47 ; 2593-2598
2008-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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