Die Vorgaben zum Schutz bedrohter Arten werden aufgrund des zunehmend weltweiten Artensterbens verschärft. Auch bei der Unterhaltung und Instandhaltung von Schienenwegen müssen diese Schutzvorschriften beachtet werden, da Bahnanlagen (Schotter, Wasserdurchlässe und Hohlräume in Brücken, Kabelkanäle, Mauern usw.) zahlreichen Tieren wie z.B. Eidechsen, Schlangen und Fledermäusen ökologische Nischen bieten. Seltene Tiere und Pflanzen sind in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union sowie in der Vogelschutzrichtlinie und der Bundesartenschutzverordnung unter Schutz gestellt. Der Beitrag beschreibt, welche Folgen diese Artenschutzvorschriften für den Ausbau, die Instandhaltung und Unterhaltung der Bahnanlagen haben. Dabei wird u.a. auf den Rückbau von Bahnbetriebsflächen oder auf Baumfällarbeiten entlang von Bahnlinien eingegangen, die stark in den Lebensraum der geschützten Tiere eingreifen. Abschließend wird ein Ausblick gegeben.
Artenschutz auf Bahnanlagen
Protection of endangered species on railway land
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 57 , 12 ; 806, 808-810
2008-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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