Das Internationale Privatrecht befasst sich unter anderem mit der Frage, welches einzelstaatliche Recht zur Anwendung kommt, wenn ein Vertrag Bezüge zu verschiedenen Staaten aufweist. Die so genannte Rom-I-Verordnung der Europäischen Union, die für alle ab dem 17.12.2009 geschlossenen Verträge gelten soll, enthält erstmalig eine eigene Vorschrift für grenzüberschreitende Verträge über die Beförderung von Gütern oder Personen, doch bleibt es dabei, dass eine von den Vertragsparteien selbst getroffene Rechtswahl vorrangig zu berücksichtigen ist. Der vorliegende Beitrag stellt die geplante Neuregelung ausführlich dar und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Neues aus Europa zum Internationalen Privatrecht für Transportverträge: Art. 5 Rom I-VO
Transportrecht ; 31 , 9 ; 339-352
2008-01-01
14 pages
Article (Journal)
German
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Neues aus Europa zum Internationalen Privatrecht für Transportverträge: Art. 5 Rom I-VO
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