Die rechtliche Beurteilung des Güterumschlags ist äußerst umstritten. Eine genaue Gesetzesauslegung zeigt jedoch, dass es sich bei dem Umschlagsvertrag trotz der bestehenden Besonderheiten um einen Frachtvertrag im Sinne des Paragrafen 407 Handelsgesetzbuch handelt. Die haftungsrechtlich relevante Frage, ob der Umschlag eine selbstständige Teilstrecke der multimodalen Beförderung darstellt, ist aber zu verneinen. So gehört z. B. der Umschlag im Seehafen zur Seebeförderung und der Umschlag auf dem Flughafen zum Lufttransport. Lässt sich keine derartige Zuordnung herstellen, ist der Umschlag als Annex der längsten Transportstrecke anzusehen.
Die Rechtsnatur des Umschlagsvertrages und ihre Bedeutung für die Teilstrecke
Transportrecht ; 31 , 9 ; 333-339
2008-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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