Im Mai 2008 hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgestellt, obwohl dieses erst 2004 umfassend reformiert worden war. Begründet wurde diese Maßnahme vor allem mit der Notwendigkeit, eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2005 in deutsches Recht umzusetzen. Diese Richtlinie verbietet Unternehmern gegenüber Verbrauchern bestimmte unlautere Geschäftspraktiken, die z. B. irreführend oder besonders aggressiv sind. Im deutschen UWG sollen nun unter anderem einige Fallgruppen des so genannten Kundenfangs, die Vorschriften zur vergleichenden Werbung und verschiedene Legaldefinitionen entsprechend angepasst werden.
Der Entwurf eines "Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb"
Der Betrieb ; 61 , 28/29 ; 1548-1557
2008-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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Entwurf eines Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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