Immer mehr Arbeitnehmer legen im Internet Profile in Business-Netzwerken wie "Xing" oder "Linked In" an, die auch Angaben zum Arbeitgeber und zur eigenen Stellung im Unternehmen beinhalten. Allerdings werden diese Netzwerke teilweise zum Abwerben von Mitarbeitern genutzt, und es besteht die Gefahr, dass Unternehmensgeheimnisse preisgegeben werden und dass das Ansehen des Arbeitgebers durch fragwürdige Fotos oder Äußerungen des Arbeitnehmers leidet. Daher beschreibt der vorliegende Beitrag, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber die Nennung seines Namens untersagen kann, und schlägt ergänzend ausdrückliche arbeitsvertragliche Vereinbarungen zu diesem Problem vor.
Arbeitgeberrechte bei Xing & Co.
Personalwirtschaft ; 35 , 10 ; 61-63
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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