Planung, Bau und Betrieb einer eigenen Tankstelle unterliegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen in den Bereichen Umwelt, Bauen und Versicherung. Grenz- und Richtwerte sowie die zu erfüllenden Formalien (z.B. Beantragung einer Baugenehmigung) sind im Landesrecht geregelt, dies gilt auch für die technischen Vorgaben nach VawS, TRwS, Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz. Für den Betrieb schreibt der Gesetzgeber Turnus und Umfang von Inspektionen vor und die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen. Informationen erteilen die Landratsämter und die kommunalen Umweltämter.
Viele Hürden bis zur eigenen Ölquelle
Recht. Fuhrpark/Tankstellen
Güterverkehr ; 57 , 12/01 ; 32-33
2 pages
Article (Journal)
German
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