Die für die Abtretung von Geschäftsanteilen an einer deutschen GmbH erforderliche notarielle Beurkundung wird aus Kostengründen häufig in der Schweiz vorgenommen. Angesichts aktueller Gesetzesänderungen in beiden Ländern ist jedoch fraglich, ob schweizerische Beurkundungen in Deutschland weiterhin als gleichwertig anerkannt werden. So ist zum einem Anfang 2008 für die Abtretung schweizerischer GmbH-Anteile der Beurkundungszwang entfallen. Zum anderen wurde die Bedeutung der Gesellschafterliste, die (nur) der deutsche Notar zum Handelsregister einreicht, dadurch gestärkt, dass sie nunmehr auch den gutgläubigen Erwerb eines GmbH-Anteils ermöglicht.
Neue Unsicherheiten bei der Auslandsbeurkundung von GmbH-Geschäftsanteilen
Der Betrieb ; 61 , 41 ; 2235-2240
2008-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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