Gerade bei produzierenden Unternehmen können die Vorräte einen erheblichen Teil der Bilanzsumme ausmachen. Nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS ist für ihre Erstbewertung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzustellen; bei Folgebewertungen muss dieser Wert gegebenenfalls an einen niedrigeren Nettoveräußerungswert angepasst werden. Der vorliegende Beitrag untersucht unter anderem, wie Fremdkapital- oder allgemeine Verwaltungskosten bei der Bewertung der Vorräte berücksichtigt werden und anhand welcher Märkte der Nettoverkaufswert zu bestimmen ist. Ergänzend werden auch die erforderlichen Anhangangaben dargestellt.
Einzelfragen der Vorratsbewertung nach IFRS
Der Betrieb ; 61 , 41 ; 2206-2211
2008-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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